Beratungseinsatz nach §37.3
Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI
Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug — kostenlos für Sie.

Was ist ein Beratungseinsatz?
Ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft, gesetzlich vorgeschrieben bei Pflegegeldbezug. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Wie oft muss er stattfinden?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten vereinfachte Fristen:
| Pflegegrad | Häufigkeit | Verpflichtend? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | halbjährlich | freiwillig |
| Pflegegrad 2 | halbjährlich | ja |
| Pflegegrad 3 | halbjährlich | ja |
| Pflegegrad 4 | halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) | ja |
| Pflegegrad 5 | halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) | ja |
Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen.
Beratungseinsatz bei Happy Care Plus
Wir bieten den Beratungseinsatz in Iserlohn und Umgebung (Letmathe, Hennen, Sümmern und weitere Stadtteile) an.