Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug — kostenlos für Sie

Was ist ein Beratungseinsatz?

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben. Dieser sogenannte Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.

Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse — für Sie ist der Beratungsbesuch kostenlos.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine unserer examinierten Pflegefachkräfte besucht Sie zu Hause und berät Sie zu folgenden Themen:

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Seit dem 1. Januar 2026 gelten durch das BEEP-Gesetz vereinfachte, einheitliche Fristen:

Pflegegrad Häufigkeit Verpflichtend?
Pflegegrad 1 halbjährlich freiwillig
Pflegegrad 2 halbjährlich ja, bei Pflegegeldbezug
Pflegegrad 3 halbjährlich ja, bei Pflegegeldbezug
Pflegegrad 4 halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) ja, bei Pflegegeldbezug
Pflegegrad 5 halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) ja, bei Pflegegeldbezug

Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall streichen.

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Der Beratungseinsatz wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Happy Care Plus ist nach §72 SGB XI zugelassen und unsere examinierten Pflegefachkräfte führen den Beratungsbesuch fachkundig und einfühlsam bei Ihnen zu Hause durch.

Beratungseinsatz bei Happy Care Plus

Wir bieten den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in unserem gesamten Versorgungsgebiet an: Iserlohn, Hemer, Menden, Letmathe, Hennen und Sümmern.

Sie beziehen Pflegegeld und benötigen einen Beratungseinsatz? Rufen Sie uns an — wir vereinbaren zeitnah einen Termin bei Ihnen zu Hause.

02371 - 940 860 5