Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug — kostenlos für Sie
Was ist ein Beratungseinsatz?
Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft gesetzlich vorgeschrieben. Dieser sogenannte Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.
Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse — für Sie ist der Beratungsbesuch kostenlos.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Eine unserer examinierten Pflegefachkräfte besucht Sie zu Hause und berät Sie zu folgenden Themen:
- Aktuelle Pflegesituation und mögliche Verbesserungen
- Richtige Anwendung von Pflegehilfsmitteln
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Informationen zu weiteren Leistungen der Pflegekasse
- Hilfe bei Fragen zur Höherstufung des Pflegegrades
- Hinweise zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten durch das BEEP-Gesetz vereinfachte, einheitliche Fristen:
| Pflegegrad | Häufigkeit | Verpflichtend? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | halbjährlich | freiwillig |
| Pflegegrad 2 | halbjährlich | ja, bei Pflegegeldbezug |
| Pflegegrad 3 | halbjährlich | ja, bei Pflegegeldbezug |
| Pflegegrad 4 | halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) | ja, bei Pflegegeldbezug |
| Pflegegrad 5 | halbjährlich (freiwillig vierteljährlich) | ja, bei Pflegegeldbezug |
Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall streichen.
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
Der Beratungseinsatz wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Happy Care Plus ist nach §72 SGB XI zugelassen und unsere examinierten Pflegefachkräfte führen den Beratungsbesuch fachkundig und einfühlsam bei Ihnen zu Hause durch.
Beratungseinsatz bei Happy Care Plus
Wir bieten den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI in unserem gesamten Versorgungsgebiet an: Iserlohn, Hemer, Menden, Letmathe, Hennen und Sümmern.
Sie beziehen Pflegegeld und benötigen einen Beratungseinsatz? Rufen Sie uns an — wir vereinbaren zeitnah einen Termin bei Ihnen zu Hause.