Leistungen der Pflegekassen

Was ist Pflegegeld?

Wenn Sie sich für Pflege durch nicht professionelle Pflegekräfte entscheiden, d.h. durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder 24h-Pflegekräfte, bekommen Sie Pflegegeld ausgezahlt. Wenn Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen sind Sie verpflichtet bei Pflegegrad 2 und 3, einen halbjährlichen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder Pflegeberater durchführen zu lassen. Diese Beratungsgespräche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und zum Schutz der pflegebedürftigen Person. In den Gesprächen erhalten Sie Tipps um den Pflegealltag zu erleichtern und nützliche Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung. Die Kosten für diese Beratungen übernimmt die Pflegeversicherung.

Vorhandener Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
1 0 Euro
2 347 Euro
3 599 Euro
4 800 Euro
5 990 Euro
*alle angaben ohne Gewähr.

Was ist eine Sachleistung in der ambulanten Pflege?

Wenn Sie sich für Pflege oder Dienstleistungen durch einen professionellen Pflegedienst entscheiden, wie z.B. Unterstützung im Haushalt, pflegerische Betreuung, körperbezogene pflegerische Maßnahmen, wird der ambulante Pflegedienst durch die Pflegesachleistung finanziert. Das Budget für Sachleistungen fällt wesentlich höher aus, als das Pflegegeld, da der Betrieb eines Pflegedienstes höher ausfallen, als private Hilfen. Der Pflegedienst wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Wird die Sachleistung nicht komplett ausgeschöpft, kann der Überschuss anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden, dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Sollten die Kosten der pflegerischen Unterstützung die verfügbare Sachleistung übersteigen, müsse Sie den Anteil selbst zahlen, ggf. springt das Sozialamt ein.

Vorhandener Pflegegrad Ambulante Sachleistung pro Monat
1 0 Euro
2 796 Euro
3 1.497 Euro
4 1.859 Euro
5 2.299 Euro
*alle angaben ohne Gewähr.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen und das Budget der ambulanten Sachleistung nicht ausgeschöpft wird, bekommen Sie den Restbetrag anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Sie als Leistungsempfänger bekommen somit eine Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Beziehen sie Kombinationsleistungen müssen Sie bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich Beratungsgespräche und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Beratungsgespräche durch einen Pflegedienst oder einer Pflegeberatung in Anspruch nehmen, welche zur Qualitätssicherung der Pflege notwendig sind.

Beispiel einer Kombinationsleistung:

Sie haben Pflegegrad 3, es stehen Ihnen also 1.497 Euro Sachleistung zu oder 599 Euro Pflegegeld. Bei einer Kombinationsleistung wird nur ein Teil der Sachleistung vom Pflegedienst in Anspruch genommen. Dieser erbringt, in diesem Beispiel, monatliche Dienstleistungen im Wert von 600 Euro, was ca. 46% der Sachleistung entspricht. Also bleiben noch 54% übrig. Diese 54% werden vom Pflegegeld ausgezahlt, also von den 599 Euro werden ca. 60% ermittelt. Dies entspricht dann ca. 359 Euro, welche Ihnen monatlich zustehen.