Informationen über die verschiedenen Pflegegrade
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhalten Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Um den Pflegegrad 1 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu erhalten, wird ein Punktwert zwischen 12,5 und 27 benötigt. Das heißt, auch Personen die weitgehend selbständig sind, dennoch Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit einen Pflegegrad zu erhalten und somit Leistungen von der Pflegeversicherung zu beziehen. Der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro ist für Betreuungs- und Entlastungsleistungen und kann z.B. für hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuung durch einen Pflegedienst genutzt werden. Der Entlastungsbetrag ist auch für Tages- und Nachtpflege verwendbar. Zusätzlich können bis zu 53 Euro monatlich für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) beantragt werden. Zu dem kann ein einmaliger Anspruch von bis zu 4.180 Euro für eine altersgerechte Wohnraumanpassung abgerufen werden.
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Personen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten haben. Um den Pflegegrad 2 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu erhalten wird ein Punktwert zwischen 27 und 47,5 benötigt. Leistungen, die bei einem Pflegegrad 2 von der Pflegeversicherung gezahlt werden:
| Pflegegeld | 347 Euro monatlich |
| Ambulante Sachleistungen | 796 Euro monatlich |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld + Sachleistung |
| Entlastungsleistung | 131 Euro monatlich |
| Tag- und Nachtpflege | 721 Euro monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | bis zu 3.539 Euro jährlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 Euro monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | unbegrenzt mit geringer Zuzahlung |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 Euro monatlich |
| Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss | 214 Euro monatlich |
| Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierung | bis 2.500 Euro einmalig |
| *Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. |
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 erhalten pflegebedürftige Personen, die eine schwere Beeinträchtigung der eigenen Selbständigkeit haben. Um den Pflegegrad 3 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu erhalten wird ein Punktwert zwischen 47,5 und 70 benötigt. Leistungen, die bei einem Pflegegrad 3 von der Pflegeversicherung gezahlt werden:
| Pflegegeld | 599 Euro monatlich |
| Ambulante Sachleistungen | 1.497 Euro monatlich |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld + Sachleistung |
| Entlastungsleistung | 131 Euro monatlich |
| Tag- und Nachtpflege | 1.357 Euro monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | bis zu 3.539 Euro jährlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 Euro monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | unbegrenzt mit geringer Zuzahlung |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 Euro monatlich |
| Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss | 214 Euro monatlich |
| Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierung | bis 2.500 Euro einmalig |
| *Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. |
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 erhalten pflegebedürftige Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Um den Pflegegrad 4 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu erhalten wird ein Punktwert zwischen 70 und 90 benötigt. Leistungen, die bei einem Pflegegrad 4 von der Pflegeversicherung gezahlt werden:
| Pflegegeld | 800 Euro monatlich |
| Ambulante Sachleistungen | 1.859 Euro monatlich |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld + Sachleistung |
| Entlastungsleistung | 131 Euro monatlich |
| Tag- und Nachtpflege | 1.685 Euro monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | bis zu 3.539 Euro jährlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 Euro monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | unbegrenzt mit geringer Zuzahlung |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 Euro monatlich |
| Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss | 214 Euro monatlich |
| Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierung | bis 2.500 Euro einmalig |
| *Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. |
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Um den Pflegegrad 5 bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu erhalten wird ein Punktwert zwischen 90 und 100 benötigt. Leistungen, die bei einem Pflegegrad 5 von der Pflegeversicherung gezahlt werden:
| Pflegegeld | 990 Euro monatlich |
| Ambulante Sachleistungen | 2.299 Euro monatlich |
| Kombinationsleistung | Pflegegeld + Sachleistung |
| Entlastungsleistung | 131 Euro monatlich |
| Tag- und Nachtpflege | 2.085 Euro monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) | bis zu 3.539 Euro jährlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 Euro monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | unbegrenzt mit geringer Zuzahlung |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 42 Euro monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis zu 53 Euro monatlich |
| Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Ambulant betreute Wohngruppe laufender Zuschuss | 214 Euro monatlich |
| Ambulant betreute Wohngruppe Anschubfinanzierung | bis 2.500 Euro einmalig |
| *Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. |
Wenn Sie denken, dass der vom Medizinischen Dienst ermittelte Pflegegrad nicht zutrifft oder ein Pflegegrad abgelehnt wurde, können Sie jederzeit Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen!
Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (MD)
Einen Begutachtungstermin zur Pflegegradeinstufung können Sie jederzeit bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie bekommen dann in kürzester Zeit Formulare zugesendet, in denen der Begutachtungstermin und Uhrzeit enthalten sind, sowie einige Informationen zum Begutachtungsablauf. Gerne helfen wir, Happy Care Plus, Ihnen bei Fragen zur Begutachtung.