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Pflegerin erklärt Seniorin die fünf Pflegegrade nach SGB XI

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf abbilden. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

1

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung · 12,5 – 27 Punkte

Pflegegrad 1 erhalten Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro kann z.B. für hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden.

Pflegegrad 1 — Leistungen und Beträge (Stand 2026)
LeistungsartBetrag
Entlastungsleistung131 € / Monat
Verbrauchshilfsmittel42 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme
DiPA (Digitale Pflegeanwendungen)53 € / Monat
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat

*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

2

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung · 27 – 47,5 Punkte

Pflegegrad 2 erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Pflegegrad 2 — Leistungen und Beträge (Stand 2026)
LeistungsartBetrag
Pflegegeld347 € / Monat
Ambulante Sachleistungen796 € / Monat
KombinationsleistungPflegegeld + Sachleistung
Entlastungsleistung131 € / Monat
Tag- und Nachtpflege721 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege1.319 € / Monat
Verbrauchshilfsmittel42 € / Monat
DiPA53 € / Monat
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme

*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

3

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung · 47,5 – 70 Punkte

Pflegegrad 3 erhalten Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Pflegegrad 3 — Leistungen und Beträge (Stand 2026)
LeistungsartBetrag
Pflegegeld599 € / Monat
Ambulante Sachleistungen1.497 € / Monat
KombinationsleistungPflegegeld + Sachleistung
Entlastungsleistung131 € / Monat
Tag- und Nachtpflege1.357 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege1.319 € / Monat
Verbrauchshilfsmittel42 € / Monat
DiPA53 € / Monat
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme

*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

4

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung · 70 – 90 Punkte

Pflegegrad 4 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Pflegegrad 4 — Leistungen und Beträge (Stand 2026)
LeistungsartBetrag
Pflegegeld800 € / Monat
Ambulante Sachleistungen1.859 € / Monat
KombinationsleistungPflegegeld + Sachleistung
Entlastungsleistung131 € / Monat
Tag- und Nachtpflege1.685 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege1.319 € / Monat
Verbrauchshilfsmittel42 € / Monat
DiPA53 € / Monat
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme

*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

5

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit bes. Anforderungen · 90 – 100 Punkte

Pflegegrad 5 erhalten Personen mit schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegegrad 5 — Leistungen und Beträge (Stand 2026)
LeistungsartBetrag
Pflegegeld990 € / Monat
Ambulante Sachleistungen2.299 € / Monat
KombinationsleistungPflegegeld + Sachleistung
Entlastungsleistung131 € / Monat
Tag- und Nachtpflege2.085 € / Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegebis 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege1.319 € / Monat
Verbrauchshilfsmittel42 € / Monat
DiPA53 € / Monat
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 € je Maßnahme

*Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026.

Wichtig: Wenn der vom Medizinischen Dienst ermittelte Pflegegrad nicht zutrifft, können Sie jederzeit Widerspruch gegen den Pflegebescheid einlegen! Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Einen Begutachtungstermin zur Pflegegradeinstufung können Sie jederzeit bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Begutachtung.

Fragen zu Ihrem Pflegegrad?

Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos.

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